Er­nährung bei Un­ver­träg­lich­keiten – keine ärzt­liche Diagnose

Bei Nah­rungs­mit­tel­un­ver­träg­lich­keiten liegt – im Ge­gensatz zu All­ergien – keine Re­aktion des Im­mun­sy­stems vor. Dennoch sind in­di­vi­duell viele un­ter­schied­liche Aus­löser für eine Un­ver­träg­lichkeit möglich. Gibt es einen kon­kreten Ver­dacht, stehen teil­weise me­di­zi­nische Dia­gnose-Tests zur Ver­fügung. Manchmal ist die Ur­sache jedoch sehr un­spe­zi­fisch und schwer zu iden­ti­fi­zieren.  

Sym­ptome einer Nahrungsmittelunverträglichkeit

  • Bauch­schmerzen, Übelkeit 
  • Blä­hungen 
  • Durchfall 
  • Haut­pro­bleme (Rö­tungen, Quad­del­bildung, etc.) 
  • Blut­druck­abfall
  • Kopf­schmerzen, Mi­gräne 
  • Un­spe­zi­fische Be­schwerden 

Ur­sachen einer Nahrungsmittelunverträglichkeit 

Wie kann eine Er­näh­rungs­be­ratung helfen? 

Leiden Sie nach dem Essen unter Be­schwerden? Haben Sie den Ver­dacht, ge­wisse Nah­rungs­mittel nicht zu ver­tragen? Haben Sie Ihre Er­nährung auf­grund der Sym­ptome be­reits um­ge­stellt und sind nun un­sicher, ob Sie trotzdem noch aus­rei­chend mit allen nö­tigen Nähr­stoffen ver­sorgt sind? 

Diese und weitere Fragen rund um mög­liche Nah­rungs­mit­tel­un­ver­träg­lich­keiten können Thema in der Er­näh­rungs­be­ratung sein. Unsere Er­näh­rungs­be­ra­te­rinnen helfen Ihnen, die Zu­sam­men­hänge zwi­schen dem Essen und Ihren Be­schwerden zu ver­stehen. Im besten Fall kann mit Hilfe eines Ess-Be­schwerde-Pro­to­kolls er­mittelt werden, was Sie nicht ver­tragen. 

Das Ziel der Er­näh­rungs­be­ratung ist es, eine für Sie gut ver­träg­liche und dennoch aus­ge­wogene sowie viel­seitige Er­nährung mit allen le­bens­not­wen­digen Nähr­stoffen zu finden. Un­nötige Ein­schrän­kungen sollen ver­mieden werden. Wir un­ter­stützen und be­gleiten Sie gerne während den ver­schie­denen Phasen der Er­näh­rungs­um­stellung. Falls wir im Verlauf der Be­ratung merken, dass aus un­serer Sicht eine me­di­zi­nische Ab­klärung nötig ist, werden wir Sie an Ihren Hausarzt oder Spe­zia­listen ver­weisen. 

Wir sind von den Kran­ken­kassen an­er­kannt. Mit einer ärzt­lichen Ver­ordnung werden die Kosten von der Grund­ver­si­cherung über­nommen. Weitere In­for­ma­tionen über unsere Preise finden Sie hier: An­gebot und Preise 

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