Tarife mit ärzt­licher Ver­ordnung und Preise für Selbstzahler

Alle Grund­ver­si­che­rungen über­nehmen Kosten bei ärzt­licher Verordnung

Liegt eine me­di­zi­nische In­di­kation vor, die eine An­passung der Er­nährung er­fordert, ver­ordnet Ihre Ärztin eine Er­näh­rungs­be­ratung. Die Kosten werden von allen Kran­ken­kassen-Grund­ver­si­che­rungen über­nommen (KVG), dies unter Be­rück­sich­tigung Ihres Selbstbehaltes.

Die Preise richten sich nach dem Ta­rif­vertrag zwi­schen dem Schwei­ze­ri­schen Verband dipl. Er­näh­rungs­be­rater (SVDE) und dem Bran­chen­verband der Schwei­ze­ri­schen Kran­ken­ver­si­cherer (san­té­suisse). Te­le­fon­kon­sul­ta­tionen werden eben­falls ver­gütet. Haus­be­suche sind nach Ab­sprache eben­falls möglich.

Hin­weise

Auf­grund der Schutz­mass­nahmen und der damit ver­bun­denen Or­ga­ni­sation kann nur eine kleine Anzahl von Kli­enten gleich­zeitig bei uns in der Praxis be­raten werden, weshalb wir Sie um eine Absage von 48 Stunden vorher bitten.
Nicht recht­zeitig ab­ge­sagte Termine werden in Rechnung ge­stellt und müssen, auch mit ärzt­licher Ver­ordnung, selbst be­zahlt werden.

Telefonische-Anmeldung 

Sie möchten sich an­melden, oder be­nö­tigen von uns In­for­ma­tionen zur Ernährungsberatung: 

Be­ra­tungs-An­gebote und Preise für Selbstzahler

Sie haben eine Zu­satz­ver­si­cherung? Die meisten Kran­ken­kassen über­nehmen einen Grossteil der Kosten von Selbst­zahlern, sodass es sich lohnt, dies vor­gängig abzuklären.

Für jede an­ge­fangene Vier­tel­stunde stellen wir CHF 40.00 in Rechnung.

Die Be­ra­tungs­un­ter­lagen oder die in­di­vi­dua­li­sierten Me­nü­pläne werden an­schliessend per Mail oder per Post zugestellt.

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