Sie können Ihre Beratung sowohl telefonisch als auch per sichere HIN-Videotelefonie wahrnehmen. Die Krankenkasse vergütet diese Konsultation ganz normal.
Vorgehen mit einer ärztlichen Verordnung:
Liegt eine medizinische Indikation vor, verordnet Ihre Ärztin eine Ernährungsberatung. Die Kosten werden durch die Krankenkassen-Grundversicherung übernommen (KVG), dies unter Berücksichtigung Ihres Selbstbehaltes. Telefon- und Videokonsultationen werden ebenfalls vergütet.
Vorgehen für Selbstzahler:
Auf Ihren Wunsch hin beraten wir Sie auch telefonisch oder per sichere HIN-Videotelefonie. Die Krankenkasse vergütet diese Konsultation ganz normal.