Tarife mit ärztlicher Verordnung und Preise für Selbstzahler
Alle Grundversicherungen übernehmen Kosten bei ärztlicher Verordnung
Liegt eine medizinische Indikation vor, die eine Anpassung der Ernährung erfordert, verordnet Ihre Ärztin eine Ernährungsberatung. Die Kosten werden von allen Krankenkassen-Grundversicherungen übernommen (KVG), dies unter Berücksichtigung Ihres Selbstbehaltes.
Die Preise richten sich nach dem Tarifvertrag zwischen dem Schweizerischen Verband dipl. Ernährungsberater (SVDE) und dem Branchenverband der Schweizerischen Krankenversicherer (santésuisse). Telefonkonsultationen werden ebenfalls vergütet. Hausbesuche sind nach Absprache ebenfalls möglich.
Hinweise
Aufgrund der Schutzmassnahmen und der damit verbundenen Organisation kann nur eine kleine Anzahl von Klienten gleichzeitig bei uns in der Praxis beraten werden, weshalb wir Sie um eine Absage von 48 Stunden vorher bitten.
Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden in Rechnung gestellt und müssen, auch mit ärztlicher Verordnung, selbst bezahlt werden.
Telefonische-Anmeldung
Beratungs-Angebote und Preise für Selbstzahler
Sie haben eine Zusatzversicherung? Die meisten Krankenkassen übernehmen einen Grossteil der Kosten von Selbstzahlern, sodass es sich lohnt, dies vorgängig abzuklären.
Für jede angefangene Viertelstunde stellen wir CHF 40.00 in Rechnung.
60 Minuten: Erstgespräch oder Beratung inklusive Unterlagen
CHF 160.0045 Minuten: Beratung inklusive Unterlagen
CHF 120.0030 Minuten: Beratung inklusive Unterlagen oder Esstagebuch-Auswertung
CHF 80.00pro 15 Minuten
CHF 40.00Fragebogen, Auswertung, 45 Minuten Beratung inklusive Unterlagen
CHF 150.00Die Beratungsunterlagen oder die individualisierten Menüpläne werden anschliessend per Mail oder per Post zugestellt.